Was beidem Mieten einer Wohnung zu beachten ist

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Was beim Mieten einer Wohnung zu berücksichtigen ist


Größe, Lage und Preis einer Wohnung müssen stimmen, doch einen ansprechenden Mix aus allen drei Variablen muss erst einmal gefunden werden und dies gestaltet sich oft recht schwierig. Hat man ein passendes Angebot gefunden kommt hinzu, dass freie Mietwohnungen in beliebten und zentralen Gegenden rares Gut sind, wodurch auf eine Wohnung manchmal an die 50 Bewerber kommen. Schnelligkeit ist wichtig, doch gibt es in Sachen Unterkunft mieten, besonders für Neulinge auf diesem Gebiet, eine ganze Überfluss zu beachten. Selbst für diejenigen, die bereits Erfahrung mit Mietwohnungen haben, stellen die Suche nach einer neuen Unterkunft und der anschließende Umzug meist eine erneute Herausforderung dar. Ob unerfahren oder nicht - mit den folgenden Tipps gehen Sie die Unterkunftssuche in jedem Fall richtig an!


So machen Sie Eindruck bei dieser Wohnungsbesichtigung



Nehmen Sie Ihre Bewerbungsmappe mit. (Anschreiben, Lebenslauf, Mieterselbstauskunft, ggf. SCHUFA-Bonitätsauskunft, etc.)
Treten Sie freundlich, aufgeschlossen und ordentlich auf gekleidet auf.
Haustiere bei solcher Besichtigung daheim lassen (ob diese erwünscht sind kann später erfragt werden)
Bewerbungsmappe anfertigen (kurzes, persönliches Anschreiben, Foto, Lebenslauf, etc.)
Viele Wege führen zur TraumUnterkunft
Die Suche nach einer Unterkunft kann über verschiedene Wege stattfinden. Man kann entweder einen Immobilienmakler aufsuchen, lokale Zeitungen und Anzeigenblätter nach Unterkunftsangeboten durchsehen beziehungsweise ganz direkt mithilfe von Immobilienportalen im Internet nach den individuellen Bedürfnissen suchen. Tipp: Wer auf Unterkunftssuche ist, sollte dies Verwandte, Freunde und Bekannte ruhig wissen lassen, denn es kommt relativ oft vor, dass über private Kontakte Wohnungen vermittelt werden.




Sympathisch beidem Vermieter auftreten



Wenn dieser Vermieter den Bewerber nach dem derzeitigen Arbeitgeber und Einkommen fragt, so müssen die Angaben wahrheitsgemäß sein. Auch die Auskunft darüber, wie viele Leute in solcher Mietwohnung wohnen werden sollte stimmen, ansonsten kann jener Vermieter den Mietvertrag später anfechten. Private bzw. intime Fragen müssen natürlich im Leben nicht beantwortet werden, doch eine kein bisschen ganz ehrliche Antwort ist in solchen Fällen unter Umständen besser, als keine. Es nützt allerdings nichts, sich ins Zeug zu legen, wenn jener Vermieter durch und durch unsympathisch erscheint. Wen Unbehagen in einer solchen Angelegenheit überkommt, jener sollte lieber die Suche fortsetzen, anstatt sich in Zukunft wohlmöglich ständig mit einem unfreundlichen Vermieter auseinandersetzen zu müssen.
Renovieren, Einziehen, Wohnen
Wenn schließlich eine passende Unterkunft zur Miete gefunden und auch der Vermieter von überzeugt ist, beginnt die Einzugsphase. Bevor solcher Vertrag unterzeichnet wird sollten Mieter und Vermieter gemeinsam über Renovierungsarbeiten sprechen. Unter Umständen übernimmt dieser Vermieter einige dieser Anfallenden Kosten, wenn die Vorhaben den Unterkunftswert aufrechterhalten beziehungsweise sogar steigern, zudem Beispiel durch das Verlegen eines neuen Fußbodens. Oder die beiden Parteien einigen sich auf eine Mietminderung, wenn solcher Mieter die Kosten für große Renovierungsarbeiten allein trägt, wie zudem Unterspiel den Einbau einer neuen Küche, die bei Auszug des Mieters dem Vermieter überlassen wird. Wenn beidem Einzug irgendjene Mängel und Schäden in dieser Wohnung zu sehen sind, sollte solcher Mieter diese zur Sicherheit fotografieren beziehungsweise schriftlich dokumentieren und vom Vermieter unterzeichnen lassen, damit am Ende des Mietverhältnisses kein Streit zwischen den beiden Parteien entsteht. Übrigens: Sollten in der Unterkunft im Laufe dieser Zeit irgendsolche Reparaturen anfallen (Heizung, Rohre, Leitungen etc.), dann informieren Sie in jedem Fall den Vermieter. Rechtmäßig muss er für die Instandhaltung seines Eigentgeschätzts sorgen, nicht dieser Mieter!

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Ein möglichst nahtloser Übergang





Wer von einer alten in eine neue Mietwohnung zieht sollte zunächst in seinem bisherigen Mietvertrag nachlesen, was seinerzeit vereinbart und ob eine Kündigungsfrist festgelegt wurde. In der Regel kann ein Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Zusätzlich kann man sich bei den örtlichen Mietvereinen umfassend zu diesem Thema informieren. Dieserfalls ist zu beachten: lieber ein oder zwei Monate doppelte Miete zahlen, bevor man die alte Unterkunft zu früh kündigt und noch keine neue in Aussicht hat!
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